Bücherei Stephanshart

Öffnungszeiten

jeden Mittwoch: 17:30 – 19:30 Uhr
jeden Sonntag: 10:00 – 12:00 Uhr

Adresse

Dorfplatz 1
3321 Stephanshart

Benutzerordnung

Die Bücherei Stephanshart kann von allen BewohnerInnen der Großgemeinde Ardagger und anderer Gemeinden genutzt werden.
Die Einschreibung erfolgt kostenlos und die BenutzerInnen erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien.
Für die Erstanmeldung wird eine schriftliche Anmeldung mit E-Mailadresse und/oder Telefonnummer benötigt.
Mit seiner/ihrer Unterschrift auf dem Stammblatt bestätigt jeder Benutzer/jede Benutzerin, die Benutzerordnung der Bücherei Stephanshart zur Kenntnis genommen zu haben.
Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Alle persönlichen Daten der LeserInnen dienen nur dem internen Büchereigebrauch und unterliegen dem Datenschutzgesetz. Änderungen bei Adresse und Namen sind unverzüglich bekannt zu geben.

Allgemeine Hinweise:
Die Entlehnung der Medien kann grundsätzlich nur während der festgesetzten Ausleihzeiten erfolgen.
Für Schäden, die durch Missbrauch entstehen, haftet der/die BenutzerIn. Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weitergegeben werden.
Der/Die BenutzerIn ist verpflichtet, die ausgewählten Medien registrieren zu lassen.
Die Bücherei Stephanshart haftet nicht für einwandfreie Funktion der bereitgestellten Medien. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträger der BenutzerInnen entstehen, wird von der Bücherei Stephanshart keine Haftung übernommen.
Die Medien dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden.
Die BenutzerInnen verpflichten sich, für den Fall urheberrechtlicher Ansprüche gegen den Trägerverein, diesen schad- und klaglos zu halten. Bei Verstößen gegen die Büchereiordnung oder bei ungebührlichem Benehmen in den Räumlichkeiten der Bücherei kann dem/der BenutzerIn vorübergehend oder dauernd ein Büchereiverbot erteilt werden.

Gebühren:
e-Book-Jahreskarte (gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) … € 10,00
Die Gebühr ist im Vorhinein zu entrichten. Eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung aus welchem Grund auch immer ist nicht möglich.
Die Verleihdauer beträgt 3 Wochen
Alle Medien können vor Ablauf der Frist einmal kostenlos um weitere 3 Wochen verlängert werden (persönlich oder per Telefon).
Die Büchereileitung ist berechtigt, im Bedarfsfall entlehnte Medien ohne Rücksicht auf den Rückgabetermin einzufordern.
Medien, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind, werden an diese nicht ausgegeben.

Überziehungsgebühr:
Bei Überschreitung der Entlehnfrist werden Mahngebühren in der Höhe von € 0,50 pro Woche und Medium verrechnet.
Müssen schriftliche Mahnungen verschickt werden, so wird eine Bearbeitungsgebühr von € 1,00 verrechnet.
Die Bücherei Stephanshart ist nicht verpflichtet, die Rückgabe verliehener Medien bei Überschreitung der Entlehnfrist einzumahnen.
Bei Verlust oder Beschädigung der Medien durch unsachgemäße Behandlung ist eine Entschädigung zu leisten. Diese beträgt bei einem Alter des Mediums von nicht mehr als einem Jahr 100 % des Kaufpreises und verringert sich sodann um 10 % pro Jahr. Sie beträgt bei Büchern und audiovisuellen Medien jedoch mindestens € 5,00.